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Eigenverantwortliches Denken und Handeln
Im Vordergrund des Reflexionsraumkonzeptes steht nicht die Bestrafung der Schülerinnen und Schüler, sondern die Eigenverantwortlichkeit. Die Lehrkraft spricht eine 1. Ermahnung gegenüber dem Schüler/der Schülerin aus und fordert ihn/sie auf, sich zu entscheiden:
1. entweder stellt der Schüler/die Schülerin die Störung ein, weil er/sie weiterhin am Unterricht teilnehmen möchte, oder
2. der Schüler/die Schülerin begibt sich aufgrund weiteren Störverhaltens in den Reflexionsraum.
Bei der zweiten Störung ist also die Entscheidung endgültig gefallen: Der Schüler/die Schülerin hat sich für den Gang in den Reflexionsraum entschieden und ist damit vorerst vom Unterricht ausgeschlossen. Wie ein Reflexionsraumbesuch abläuft, zeigt das nachfolgende Ablaufmodell:
Bei mehrfachen Störungen innerhalb eines Schuljahres kommen gesonderte Konsequenzen und Sonderregeln zum Tragen: